Dem Gesetz zufolge werden in Deutschland ab dem 31. Mai 2015 auch natürliche Personen wieder mit Namen und Wohnort veröffentlicht, die Agrarzahlungen erhalten. (c) proplanta
27.03.2015
Beihilfen-Veröffentlichung vom Bundestag beschlossen
Berlin - Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes, wonach die EU-Beihilfen für Landwirte bald wieder im Internet aufgeführt werden sollen, ist vom Bundestag heute gegen die Stimmen der Grünen angenommen worden. weiter »