Was versteht man unter "Greening"?

Zwischen 2014 und 2020 sollen mehr als 100 Milliarden Euro investiert werden, um der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen von Bodenqualität, Wasser, Biodiversität und Klimawandel zu helfen. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Ökologisierung (Greening). Dabei werden zukünftig 30 % der Direktzahlungen an die Einhaltung von drei dem Umweltschutz förderlichen Bewirtschaftungsmethoden gebunden:

- Diversifizierung des Anbaus

- Erhaltung von Dauergrünland und

- Ausweisung von 5 %, später 7 % der Flächen als ökologische Vorrangflächen auf Ackerland
  (z.B. Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen, Hecken, Knicks oder Baumreihen).


Die ökologischen Vorrangflächen müssen die Agrar-Betriebe ab 2015 grundsätzlich bereitstellen. Sie sind im Umweltinteresse zu nutzen, aber eine landwirtschaftlich produktive Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen zulässig. Es kommt also nicht zu einer pauschalen Flächenstilllegung.

Das Greening ist verpflichtend für alle Landwirte. Ausgenommen sind lediglich Betriebe, die unter die Kleinlandwirteregelung fallen, und Bio-Betriebe. Außerdem sind Betriebe mit ausschließlich Dauerkulturen nicht betroffen, da es hierzu keine spezielle Greening-Vorschrift gibt. Weitere Sonderregelungen existieren auch für Betriebe mit hohem Grünlandanteil.

Die GAP-Reform und die Ökologisierungskomponente (PDF)







Aus dem Dt. Bundestag


Greening und Direktzahlungen bestimmen Diskussion

Das "Greening" und die Direktzahlungen an Landwirte bestimmen die Diskussion unter Experten in Vorbereitung auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die EU hat sich vorgenommen, die Weichen bis Ende 2013 neu zu stellen. Ziel ist es, dass die EU-Landwirte bis 2020 wettbewerbsfähiger und nachhaltiger wirtschaften. Der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages hörte unter Vorsitz von Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen) die Meinung von acht Sachverständigen zu den von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschlägen am Montag, 22. Oktober 2012, an.

"Direktzahlungen subventionieren Exporte"

Dass eine Reform des derzeit praktizierten Systems der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen notwendig sei, stellte Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft vor dem Ausschuss fest. "20 Prozent der Betriebe erhalten 80 Prozent der Förderung", sagte er. Direktzahlungen sind finanzielle Leistungen vom Staat, die unter anderem Wettbewerbsnachteile aufgrund hoher Auflagen und dem Allgemeinwohl dienende, nicht über den Markt honorierte Leistungen der Landwirte ausgleichen.

Die Hilfen seien zum Nutzen weniger, aber zum Nachteil vieler, kritisierte Graefe zu Baringdorf. Im "internationalen Maßstab" würden die Zahlungen Preissenkungen Vorschub leisten und somit europäische Exporte von Agrarrohstoffen subventionieren. Weil die EU zu den größten Exporteuren im internationalen Agrarhandel zähle, würden diese Hilfen sich in Entwicklungs- und Schwellenländern  sozial und ökologisch negativ auswirken.

Graefe zu Baringdorf forderte den Abbau der heutigen Form der Zahlungen. Landwirte sollten nur noch die Förderung durch die EU erhalten, wenn sie sieben Prozent der Äcker und Wiesen als ökologische Ausgleichsflächen ausweisen, um zum Beispiel die biologische Vielfalt zu fördern. Damit unterstützte er das von der EU-Kommission vorgeschlagene Konzept des sogenannten Greenings.

"Greening wirkt sich auf Lebensmittelpreise aus"

Eine Forderung, die Joachim Rukwied vom Deutschen Bauernverband ablehnte, denn das Greening würde im Ergebnis nach seinen Angaben zu einer Flächenstilllegung von rund 500.000 bis 600.000 Hektar führen. Für die gesamte EU würde eine Fläche von fünf Millionen Hektar zusammenkommen. Das entspricht laut dem Verband der Produktion von rund 30 Millionen Tonnen Getreide beziehungsweise der Versorgung von etwa 15 Millionen Menschen.

Vor dem Trend einer weltweit stetig steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln hätte dies "mit Sicherheit negative Auswirkungen auf die Märkte" und würde zu einer künstlichen Verknappung führen, die zu neuen direkten und indirekten Landnutzungsänderungen in Drittstaaten führen würde. Außerdem rechnete Rukwied damit, dass der Einkommensverlust für die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe sich auf acht bis 15 Prozent belaufen würde. "Der Gewinn für die Natur ist gleich Null", sagte er.

"Kappungsgrenzen benachteiligen Genossenschaften"

Dr. Volker Petersen vom Deutschen Raiffeisenverband sekundierte, indem er sich für den Erhalt der Direktzahlungen aussprach. Das Greening würde nur die Preisschwankungen auf den Rohstoffmärkten "anheizen". Das stehe im Widerspruch zu dem erklärten Ziel der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors zu erhöhen und den Herausforderungen der weltweiten Ernährungssicherung wirksam zu begegnen.

Petersen sprach sich auch gegen den Vorschlag aus, Kappungsgrenzen für Höchstfördersätze einzuführen, weil diese Agrargenossenschaften belasten würden. "Das wäre zum Nachteil der Landwirte, die sich zusammenschließen wollen." Er schlug im Gegenzug vor, im Falle von Genossenschaften jeden beteiligten Landwirt einzeln zu zählen und auf diese Weise die Fördersätze für Agrargenossenschaften aufzuaddieren.

"Eine Chance für den Ausstieg"

Seitens der Wissenschaft sah Prof. Dr. Folkhard Isermeyer vom Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut die Chance gekommen, die anstehende GAP-Reform zu nutzen, den Ausstieg aus dem flächendeckenden System der Direktzahlungen bei gleichzeitigem Ausbau zielgerichteter ökologischer Maßnahmen zu beginnen. "Die flächenbezogene Gießkannenförderung wird den Problemen nicht mehr gerecht", sagte er.

Isermeyer sprach sich ebenfalls gegen das vorgesehene Konzept des Greenings aus, weil hinsichtlich des Klimaschutzes kein nennenswerter Effekt zu erwarten sei und eine wirkliche Verbesserung der biologischen Vielfalt nicht erreicht würde.

Prof. Dr. Klaus Müller vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung schloss sich seinem Vorredner an und betonte, dass das zukünftige Förderungssystem "klar definierte Leistungen bei den Landwirten einkaufen" muss. Es dürfe nicht belohnt werden, was ohnehin gemacht würde.

"Für den ländlichen Raum verheerend"

Gegen die Abschaffung der Direktzahlungen sprach für die Politik Minister Dr. Hermann Onko Aeikens (CDU) vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt aus. "Die Direktzahlungen sind vertretbar und erforderlich", sagte er. So mache der Anteil der Zahlungen rund 80 Prozent des Gewinns je Hektar landwirtschaftliche Fläche in Sachsen-Anhalt aus. "Eine Reduktion der Mittel wäre für den ländlichen Raum verheerend", sagte der Minister.

Die Zahlungen seien ein Ausgleich für die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen in vielen Drittstaaten. Ein Ausstieg hätte eine beutende Zahl von Betriebsschließungen zur Folge. Außerdem wären in Zukunft landwirtschaftliche Unternehmen auf außerlandwirtschaftliche Investoren angewiesen.

"Das Greening ist kein Luxus, sondern notwendig"

Der Einzelsachverständige Lutz Ribbe brach aus Sicht des Umweltschutzes für höhere ökologische Standards eine Lanze: "Das Greening ist kein Luxus, sondern notwendig." Es sei Konsens, dass die Förderung der biologischen Vielfalt in der Umwelt zur Sicherung der Existenzgrundlage beitrage.

Das Argument, dass dem Welthunger dadurch Vorschub geleistet würde, lehnte Ribbe ab, denn die Forderung nach der Schaffung von Biotopverbünden durch Bereitstellung von Flächen sei im Bereich der Umweltgesetzgebung nicht neu und könnte mit dem Greening auch "kompatibel" gemacht werden. (eis/22.10.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen
◦Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
◦Joachim Rukwied, Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
◦Dr. Volker Petersen, Deutscher Raiffeisenverband e.V. (drv)
◦Prof. Dr. Folkhard Isermeyer, Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) - zwei Sachverständige
◦Prof. Dr. Klaus Müller, Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e.V.
◦Dr. Hermann Onko Aeikens, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
◦Lutz Ribbe, EuroNatur

Quelle: Dt. Bundestag 22.10.2012



Pressespiegel

Bundesregierung torpediert Greening

Im Rahmen der nationalen Umsetzung will die Bundesregierung auch noch die letzten wirksamen Umwelt-Vorschriften unterlaufen. Auf den Ökologischen Vorrangflächen sollen nach Vorstellung des Kabinetts Pestizide und Mineraldünger eingesetzt werden können. Einmal mehr ist die Artenvielfalt die Verliererin.

Trotz Koalitionswechsel verhindert die Bundesregierung weiterhin, dass Agrarzahlungen an Landwirte an ökologische Verbesserungen gekoppelt werden. Mit den nun vorgelegten Vorschlägen zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform wird es keine ökologischen Verbesserungen in der Agrarlandschaft geben.

Insbesondere die Weigerung der Bundesregierung, den Einsatz von Pestiziden und Mineraldüngern auf ökologischen Vorrangflächen zu verbieten, macht den ökologischen Nutzen des sogenannten Greenings weitgehend zunichte. Diese Flächen sollen nach den Vorgaben der EU-Kommission der Biotop- und Habitatverbesserung dienen und die Biodiversität fördern. In Deutschland sollen die Landwirte ihre Verpflichtung zur Einrichtung Ökologischer Vorrangflächen zukünftig auch über den Anbau von Zwischenfrüchten oder Leguminosen mit Pestiziden und Mineraldüngern erbringen können. Der Vorrang für die Natur hat sich damit erledigt.

Grünlandschutz unzureichend

Auch beim für den Klima- und Artenschutz dringend notwendigen Grünlanderhalt lässt die Bundesregierung die nötige Konsequenz vermissen. Zwar soll Dauergrünland in „Natura 2000 Gebieten“ geschützt werden, allerdings erst ab dem Stichtag 1.1.2015. Damit ist zu befürchten, dass die Umbruchraten in den nächsten Monaten deutlich zunehmen werden.

Es fehlt zudem ein direktes Umbruchverbot von ökologisch wertvollem Dauergrünland in anderen sensiblen Gebieten wie beispielsweise auf moorigen bzw. anmoorigen Standorten oder in Überschwemmungsregionen.

Greening statt Greenwashing

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform betreibt die Bundesregierung auf Druck des Deutschen Bauernverbandes einmal mehr Greenwashing statt Greening. Anstatt eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, werden die europäischen Vorgaben verwässert, um der Agroindustrialisierung den Weg zu bereiten.

Damit gefährdet die Bundesregierung die Legitimation der europäischen Agrarzahlungen insgesamt. Nur wenn das Prinzip "öffentliche Gelder für öffentliche Güter" konsequent angewandt wird, kann es in Zukunft noch eine Rechtfertigung der Agrarzahlungen geben. Aber weder Angela Merkel noch Christian Schmidt werden 2020 noch im Amt sein, wenn die Bauern die heutige falsche Politik möglicherweise mit dem Verlust sämtlicher Direktzahlungen bezahlen müssen.

 Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren und in Zusammenarbeit mit den grünen Agrarministerinnen und -ministern in den Ländern weiter dafür einsetzen, dass die EU-Agrarreform auch in Deutschland zu einem tatsächlichen ökologischen Mehrwert führt.

Quelle: 26.02.2014 - Die Grünen
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