Betriebsprämie

Die ursprünglich ausschließlich produktbezogen gewährten Direktzahlungen wurden mit der Einführung der Betriebsprämienregelung in Deutschland im Jahr 2005 schrittweise vollständig entkoppelt und in die Regelung einbezogen. Die so genannte Betriebsprämie wird unabhängig von der Produktion gewährt. Ihre Höhe bemisst sich nach der Flächenausstattung und nach der Verfügbarkeit so genannter Zahlungsansprüche. Der Wert eines Zahlungsanspruchs, der einem Hektar beihilfefähiger Fläche entspricht, ist inzwischen innerhalb einer Region (in der Regel Bundesland) einheitlich hoch.

Die entkoppelten Direktzahlungen (Betriebsprämie) werden unabhängig von der landwirtschaftlichen Produktion gewährt. So können die landwirtschaftlichen Betriebe ihre Produktion flexibel und entsprechend ihrer betrieblichen Vermarktungsmöglichkeiten ausschließlich an den Bedürfnissen des Marktes ausrichten. Im Gegensatz zu den früher die Agrarpolitik beherrschenden "Marktordnungsmaßnahmen" fördern die entkoppelten Direktzahlungen die Marktorientierung der Produzenten und haben keinen oder nahezu keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Produktion und Preise auf dem Weltmarkt oder gar in den Entwicklungsländern. (BMEL)

Statistische Informationen zur Betriebsprämienregelung sind unter https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/direktzahlungen/ aufbereitet.



















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