EU-Agrarförderung

Wie setzen sich die EU-Agrargelder zusammen?

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU besteht aus zwei Säulen: Der 1. Säule mit Regelungen zu Agrarmärkten und zu Direktzahlungen sowie der 2. Säule zur Entwicklung des ländlichen Raums. Agrarzahlungen sollen als Ausgleich für die Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben der Landwirtschaft dienen.

Direktzahlungen

Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber stellen den Hauptanteil der EU-Agrarförderung dar. Über 98 % der Direktzahlungen wird in Form der Betriebsprämie unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion gezahlt.

Direktzahlungen sind an die Einhaltung bestimmter Auflagen gebunden (Cross-Compliance). Dazu zählen neben 18 bestehenden EU-Regeln zum Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz auch Vorschriften zur Erosionsvermeidung, eine vielfältige Fruchtfolge und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Auf Brachflächen müssen Begrünungs- und Pflegemaßnahmen durchgeführt werden. Landschaftselemente wie Hecken, Baumreihen oder Feldgehölze dürfen nicht entfernt werden, um Rückzugsmöglichkeiten für Flora und Fauna in intensiv genutzten Agrarlandschaften zu erhalten.

Die Höhe der Direktzahlungen schwankt sehr. Sie bemisst sich vor allem nach der Flächenausstattung und der Verfügbarkeit von Zahlungsansprüchen, die seit 2013 regional einheitliche Werte je Hektar haben.

Agrarmarktmaßnahmen

Die Agrarmarktmaßnahmen sollen die Agrarmärkte in der EU stabilisieren und den Landwirten ein kalkulierbares Einkommen sichern. Zu diesem Maßnahmen-Komplex gehören:
  • Intervention (staatlicher Ankauf von landwirtschaftlichen Produkten)
  • Lager- und Verarbeitungsbeihilfen
  • Nahrungsmittelhilfen
  • Zölle und Exporterstattungen
  • Beihilfen für Schulmilch und Schulobst
  • Beihilfen für Kartoffelstärkehersteller
  • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Zahlungen für Agrarmarktmaßnahmen erhalten neben Agrarbetrieben auch Unternehmen aus Handel und Ernährungswirtschaft.

Beihilfen zur Förderung des ländlichen Raumes (ELER)

Die Politik zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raums will die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation steigern, die Umwelt und Landschaft verbessern, die Lebensqualität im ländlichen Raum erhöhen und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft anregen.

Gefördert wird im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein breites Maßnahmenspektrum, wobei zusätzliche Kofinanzierungsmittel des Bundes bzw. der Länder eingesetzt werden. Das Angebot richtet sich nicht nur an Land- und Forstwirte, sondern auch an andere Akteure im ländlichen Raum.

Die überwiegenden ELER-Mittel in Deutschland fließen in die Förderbereiche:
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
  • Agrarinvestitionsförderung
  • Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung
  • Agrar- und Waldumweltmaßnahmen
  • Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Leader
  • Küstenschutz und Hochwasserschutz
  • Finanzielle Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes
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