Friedrichsdorf/Ts. - Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Friedhelm Schneider, hat die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach die personenbezogene Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen unzulässig ist, begrüßt. weiter » |