Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der Zukunft

Mit der Reform der EU-Agrarpolitik erhält die Landwirtschaft verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre. Die Landwirtschaftspolitik in Europa soll ökologischer und nachhaltiger werden. Kern der Reform ist ein wirksames Greening. Damit wird nicht nur ein mehr an Ökologie erreicht, sondern auch das Prinzip 'Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen' noch stärker in den Vordergrund gerückt.

In den abschließenden Verhandlungen am 24. September 2013 hatten sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission auf verbesserte Förderbedingungen für strukturschwache Regionen und den Verzicht auf eine noch stärkere Umverteilung bei den Direktzahlungen geeinigt.

In dem Gesamtpaket wurde der vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachte Ansatz verankert, allen Betrieben für einen begrenzten Umfang ihrer Flächen eine Zusatzförderung zu gewähren statt einseitig bei den großen Betrieben zu kürzen. Durch dieses neue Instrument werden gezielt kleinere Höfe bessergestellt.

Trotz des enormen Spardrucks soll es auch weiterhin eine starke erste Säule (Direktzahlungen) und eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung) geben.

Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Für die Direktzahlungen stehen in Deutschland nun jährlich rund 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sie bilden weiterhin den Kern der GAP, werden allerdings künftig noch stärker an Umweltmaßnahmen geknüpft. Das Greening der Direktzahlungen hat zur Folge, dass Landwirte 30 Prozent ihrer Direktzahlungen nur dann erhalten, wenn sie konkrete Umweltleistungen erbringen. Diese umfassen den Erhalt von Dauergrünlandflächen (wie Wiesen und Weiden), eine verstärkte Anbaudiversifizierung (größere Vielfalt bei der Auswahl der angebauten Feldfrüchte) sowie die Bereitstellung so genannter "ökologischer Vorrangflächen" auf Ackerland.

Ab 2015 müssen landwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden, eine landwirtschaftliche produktive Nutzung ist unter bestimmten Bedingungen (z.B. beim Anbau stickstoffbindender Pflanzen) aber zulässig.

Gefördert wird über die Direktzahlungen in erster Linie die Fläche, nicht mehr wie früher die Produktion.

Eine besondere Unterstützung sollen Junglandwirte erhalten, für deren Förderung die Mitgliedsstaaten zwei Prozent ihrer nationalen Direktzahlungen bereitstellen müssen.

Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Neben der Förderung der Landwirte über die Direktzahlungen der ersten Säule besteht das zweite wesentliche Ziel der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik darin, die Zukunft für die Menschen im ländlichen Raum attraktiv zu gestalten. Hierfür werden in der zweiten Säule Mittel in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr zur Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen. Damit werden zum Beispiel die nötigen Voraussetzungen für Dorfentwicklungsprojekte oder den Breitbandausbau und damit auch für lebenswerte ländliche Räume und Dörfer mit Zukunft geschaffen.

Auch bei den künftigen Programmen zur ländlichen Entwicklung stellt die Verbesserung der Umweltleistungen der Landwirtschaft einen Schwerpunkt dar. So müssen die Mitgliedstaaten mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen EU-Fördermittel der 2. Säule für umweltbezogene Maßnahmen wie z.B. den Ökologischen Landbau oder Agrarumweltmaßnahmen einsetzen.

Umsetzung auf nationaler Ebene

Bei einer Sondersitzung der Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München haben sich die Länder auf einen Kompromiss zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform verständigt. Im Mittelpunkt steht dabei eine regional ausgewogene Verteilung der Finanzmittel sowie eine gezielte und stärkere Förderung der bäuerlichen unternehmerischen Landwirtschaft. Hinsichtlich der Förderung des ländlichen Raums eröffnet der einstimmige Beschluss der Länderagrarminister zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder die Chance auf eine lückenlose Fortführung der Maßnahmen ab 2014.

Kernbestandteil des Kompromisses ist die stärkere Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, die fortan zusätzliche Prämien in Höhe von 50 Euro für die ersten 30 Hektar Fläche und 30 Euro für die nächsten 16 Hektar erhalten. Zudem sieht der Beschluss eine zweckgebundene Umschichtung von 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten in die zweite Säule vor.

Diese Mittel sollen insbesondere
  • für Grünlandstandorte und deren Nutzung durch Rinder, Schafe oder Ziegen,
  • für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen,
  • für die Stärkung besonders tiergerechter Haltung und des Tierwohls,
  • für den ökologischen Landbau sowie
  • für die Ausgleichszulage in den von der Natur benachteiligten Gebieten
verwendet werden.

Quelle: BMEL


Flyer zur Gemeinsamen Agrarpolitik

Gemeinsame Agrarpolitik der EU - 2014 bis 2020 (PDF, 569 KB)

Chronologie der GAP-Reform:

28. Februar 2014: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG) (Bundesregierung)

17. Februar 2014: Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014 (Umverteilungsprämiengesetz 2014 - UmvertPrämG 2014)

4. November 2013: Ergebnisprotokoll der AMK zur Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland (AMK)

2. Juli 2013: Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015 (BMELV)

27. Juni 2013: Angepasstes Verhandlungsmandat des Rates für die Weiterentwicklung der GAP nach 2013 im Überblick (Stand: 27. Juni 2013) (Europäischer Rat)

18. April 2013: Vorschlag für GAP-Übergangsvorschriften für 2014 (Europäische Kommission)

8. Februar 2013: Schlussfolgerungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (Europäischer Rat)

12. Dezember 2012: GAP-Reform: Sachstandsbericht des Vorsitzes (Zyprische Ratspräsidentschaft des Europäischen Rates)

29. Oktober 2012: Revised Negotiation Box for the Multiannual Financial Framework (Zyprische Ratspräsidentschaft des Europäischen Rates)

28. September 2012: Stand der Beratungen über die GAP-Legislativvorschläge: Beschluss der Agrarministerkonferenz in Schöntal (AMK)

18. September 2012: Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (Europäisches Parlament - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung)

1. August 2012: The future of Common Agricultural Policy as seen by regions and cities (Europäische Union - Ausschuss der Regionen)

8. Juni 2012: Reform der GAP: Sachstandsbericht des Vorsitzes (Dänische Ratspräsidentschaft)

8. Juni 2012: The CAP Reform: State of Play in National Parlaments (Europäisches Parlament)

5. Juni 2012: Berichtsentwurf zur Gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Europäisches Parlament)

30. Mai 2012:  Berichtsentwurf zu Finanzierung, Verwaltung und Kontrollsystem der GAP (Europäisches Parlament)

30. Mai 2012: Berichtsentwurf zu Direktzahlungen (Europäisches Parlament)

24. Mai 2012: Berichtsentwurf zur Förderung der ländlichen Entwicklung (Europäisches Parlament)

11. Mai 2012: Concept paper – May 2012, Agricultural Council – Greening (Europäische Kommission)

4. Mai 2012: Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: "Legislativvorschläge für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik der ländlichen Entwicklung nach 2013" (Europäische Union - Ausschuss der Regionen)

16. Dezember 2011: Stellungnahme des Bundesrates zu den Rechtsvorschlägen der Europäischen Kommission für die GAP nach 2013 (Bundesrat)

28. Oktober 2011: Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013: Beschluss der Agrarministerkonferenz in Suhl (AMK)

12. Oktober 2011: Rechtsvorschläge für die GAP nach 2013 (Europäische Kommission)

31. Mai 2011: Bericht über die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen (Europäisches Parlament)

28. Januar 2011: Stellungnahme der Bundesregierung zur Mitteilung der Europäischen Kommission "Die GAP bis 2020" (Bundesregierung)

17. Dezember 2010: Stellungnahme des Bundesrates zur Mitteilung der Europäischen Kommission "Die GAP bis 2020" (Bundesrat)

18. November 2010: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen

Quelle: Europäische Kommission
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