Häufige Fragen zur Agrarreform

Wie viel Geld steht für die EU-Agrarförderung in Zukunft zur Verfügung?

Insgesamt stehen für die Agrarförderung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Die EU-Förderung verteilt sich auf zwei Säulen.

Aus der ersten Säule finanzieren sich die Direktzahlungen an die Landwirte, die bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen je Hektar Agrar-Fläche gewährt werden. Sie sind an die Einhaltung bestimmter Standards ("Cross Compliance") gebunden. Besonders für die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe und für von der Natur benachteiligte Regionen sind sie von Bedeutung, im Schnitt machen die Zahlungen rund 40 Prozent des Einkommens aus.

30 Prozent der Direktzahlungen werden ab 2015 an die Einhaltung bestimmter, dem Klima- und Umweltschutz förderlicher Bewirtschaftungsmethoden gebunden, die über die bereits geltenden Cross-Compliance-Standards noch hinausgehen (Greening)

Die zweite Säule umfasst Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung (z.B. Agrarumweltprogramme oder Förderung des ökologischen Landbaus). Für die zweite Säule stehen in Deutschland jährlich rund 1,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die mit weiteren nationalen Mitteln kofinanziert werden müssen.

Wie hoch sind die Direktzahlungen künftig durchschnittlich?

Die Direktzahlungen in Deutschland verringern sich aufgrund von Haushaltskürzungen und Umverteilungen schrittweise auf gut 4,7 Milliarden Euro in 2019. Das neue Direktzahlungssystem wird ab 2015 aus einer Basisprämie, einer Greening-Zahlung, einer Junglandwirteförderung sowie einer zusätzlichen Zahlung für die ersten Hektare bestehen. Sie werden im Laufe der nächsten Förderperiode deutschlandweit angeglichen.

Nach Abschluss aller Umstellungsprozesse erhalten Landwirte künftig im Durchschnitt rund 281 Euro an Direktzahlungen pro Hektar. Aufgrund der speziellen Fördermaßnahmen für die ersten Hektare und Junglandwirte erhalten junge Betriebsleiter und kleinere Betriebe deutlich mehr als 281 Euro pro Hektar, größere Betriebe entsprechend weniger.

Wie werden kleinere und mittlere Betriebe künftig gestärkt?

Ab 2014 soll es für die ersten Hektare einen Zuschlag geben. Das bedeutet, dass die Betriebe für die ersten 30 Hektar 50 Euro mehr und für weitere 16 Hektar 30 Euro mehr bekommen werden. Betriebe mit weniger als rund 95 Hektar werden damit besser gestellt, Betriebe über 95 Hektar verlieren Fördergelder. Sehr kleine Betriebe sollen außerdem von bürokratischen Lasten befreit werden. Für sie gibt es künftig eine spezielle Kleinlandwirteregelung, die für Betriebe mit weniger als 1.250 Euro Förderanspruch interessant ist.

Gibt es eine gezielte Förderung für Junglandwirte?

Junglandwirte, die im Jahr der Erstantragstellung für die neue Regelung nicht älter als 40 Jahre sind, bekommen ab 2015 für maximal fünf Jahre eine Zusatzförderung in der ersten Säule von rund 50 Euro pro Hektar. Dabei sollen die EU-rechtlich zulässigen Förderobergrenzen von bis zu 90 Hektar je Betrieb ausgeschöpft werden.

Wie gestaltet sich das Greening?

Das Greening der Direktzahlungen in der ersten Säule bewirkt, dass Landwirte 30 Prozent ihrer Direktzahlungen nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Es umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen, eine verstärkte Anbaudiversifizierung sowie die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen auf Ackerland.

Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab dem Jahr 2015 grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden (z.B. zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern), wobei eine landwirtschaftlich produktive Nutzung unter bestimmten Bedingungen zulässig bleibt. Das Greening führt also nicht zu einer pauschalen Flächenstilllegung.

Das Greening ist verpflichtend für alle Landwirte. Ausgenommen vom Greening sind lediglich Betriebe, die unter die Kleinlandwirteregelung fallen, sowie Betriebe des ökologischen Landbaus. Nicht betroffen sind außerdem Betriebe mit ausschließlich Dauerkulturen (z.B. Wein, Obst und Hopfen), da es für Dauerkulturen keine spezielle Greening-Vorschrift gibt. Darüber hinaus gibt es weitere Sonderregelungen für kleinere Betriebe und Betriebe mit hohem Grünlandanteil.

Wie werden die Fördermittel zwischen den Säulen umverteilt?

Ab 2015 soll eine Umverteilung von 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten Säule (Direktzahlungen) in die zweite Säule (ländliche Entwicklung) stattfinden. Hierbei handelt es sich um durchschnittlich rund 228 Millionen Euro pro Jahr. Diese umverteilten Mittel sind politisch zweckgebunden und sollen vollständig in der Landwirtschaft verbleiben.

Quelle: BMEL

EU-Direktzahlungen: Was ändert sich in nächster Zeit?

Für die Direktzahlungen gelten 2014 Übergangsregelungen. Die Betriebsprämienregelung wird mit dem bisherigen System der Zahlungsansprüche fortgeführt und auf der Grundlage regional einheitlicher Werte für Zahlungsansprüche gewährt. Die Werte dafür sinken jedoch infolge der geringeren EU-Mittel im Vergleich zum Vorjahr. Die Modulationskürzungen entfallen ab 2014.

Ab 2015 sind in einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung in Deutschland vier Bausteine für die Direktzahlungen vorgesehen, also die Förderung im Rahmen der ersten Säule.

Basisprämie

Durch die Umverteilung der EU-Mittel zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten verringern sich zwar die Mittel für Deutschland im Zeitraum von 2014 bis 2019. Aber parallel dazu sollen die regional noch unterschiedlichen Prämien von zunächst 154 bis 191 Euro pro Hektar Land bis 2019 auf rund 175 Euro pro Hektar angeglichen.

Umweltleistungen

Zusätzlich werden rund 85 Euro pro Hektar für Landwirte gewährt, die konkrete Umweltleistungen, so genanntes "Greening" erbringen. Das Greening erstreckt sich auf folgende drei Maßnahmen:
  • Erhalt von so genannten Dauergrünlandflächen (Wiesen und Weiden),
  • Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen,
  • Bereitstellung "ökologischer Vorrangflächen" auf fünf Prozent des Ackerlandes, besispielsweise Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen, Hecken, Knicks oder Baumreihen.
Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, zum Erhalt von Arten, vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert.

Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe

Alle Betriebe sollen für die ersten 30 Hektar zusätzlich etwa 50 Euro pro Hektar, für weitere 16 Hektar etwa 30 Euro pro Hektar erhalten. Damit werden kleine und mittlere Betriebe bis 95 Hektar spürbar bessergestellt.

Zusatzförderung für Junglandwirte

Junglandwirte bis 40 Jahre können ab 2015 für maximal fünf Jahre und 90 Hektar Landwirtschaftsfläche eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro pro Hektar erhalten.

Quelle: Bundesregierung
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