Umverteilungsprämie

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird für den Zeitraum ab 2015 ein neues System der Direktzahlungen geschaffen. Für das Jahr 2014 gelten Übergangsregelegungen, die den Mitgliedstaaten die Anwendung einer Umverteilungsprämie ermöglichen. Gleichzeitig entfällt das bisherige Instrument der so genannten Modulation der Direktzahlungen, bei dem alle Direktzahlungen über 5.000 Euro um 10 Prozent und alle Direktzahlungen über 300.000 Euro um zusätzliche 4 Prozent gekürzt wurden. Die durch diese Kürzung in den letzten Jahren gewonnenen Haushaltsmittel werden dauerhaft dem Budget für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung zugewiesen.

Umverteilungsprämiengesetz 2014

Darüber hinaus ergeben sich weitere Kürzungen durch eine Verringerung der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen. Diese Veränderungen erfordern eine deutliche Kürzung des Werts der Zahlungsansprüche. Durch die gleichzeitige Gewährung einer Umverteilungsprämie soll kleinen und mittleren Betrieben, die von der Kürzung besonders betroffen sind, eine gewisse Kompensation gewährt werden.

Den Landwirten wird für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie gewährt. Diese Hektargrenze ergibt sich aus dem EU-Recht. Für diese Zahlung wird die Obergrenze für die Betriebsprämienregelung in Deutschland um 6,8 Prozent gekürzt; das entspricht etwa 352 Millionen Euro. Die Umverteilungsprämie beträgt etwa 50 Euro pro Hektar (Euro/ha) für die ersten 30 Hektare und 30 Euro/ha für die nächsten 16 Hektare. (BMEL)





















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